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Aktuelles - Mitgliedschaft

Behinderungen und Krankheiten

Die Mitglieder und bei minderjährigen Mitgliedern die Erziehungsberechtigten sind verpflichtet, den Verein über Behinderungen und Krankheiten zu informieren, wenn diese Auswirkungen auf die Teilnahme am Training und Veranstaltungen haben können. Nur durch eine vorherige und rechtzeitige Information können sich die Mitarbeiter auf diese Situation einstellen und z.B. bei Notfällen angemessen reagieren.


Beitrittserklärung

  • Für den Erwerb der Mitgliedschaft in der DLRG-Ortsgruppe Wetzlar e.V. ist eine vollständig ausgefüllte und eigenhändig unterschriebene Beitrittserklärung notwendig.
  • Die Beitrittserklärung ist im Training oder hier als Download erhältlich.

    Link Beitrittserklärung herunterladen

  • Bitte die Datei im Format DIN A4 ausdrucken.
  • Die Beitrittserklärung bitte nicht als E-Mail zusenden, sondern zum Vervollständigen beim Gruppenleiter im Training abgeben!
  • Mit der Beitrittserklärung wird die Satzung anerkannt.
  • Die Mitgliedschaft verpflichtet zur Zahlung eines jährlichen Mitgliedsbeitrages. Die Einzugsermächtigung hierfür ist auf der Beitrittserklärung zu erteilen. Beitrittserklärungen ohne Einzugsermächtigung werden nicht akzeptiert. Kommt es zu einer Rückbuchung, weil z.B. die falsche Bankverbindung angegeben wurde oder keine Deckung auf dem Konto vorhanden ist, muss das Mitglied auch die Bankrücklastkosten tragen.
  • Die Mitgliedschaft endet u.a. mit einer Kündigung.
  • Um den Datenbestand aktuell zu halten, bitte den Vorstand über Änderungen der Adresse, Bankverbindung, Beitragsart o.ä. informieren. Hierzu bitte ebenfalls das obige Formular verwenden. Kosten, die durch eine nicht rechtzeitige Weitergabe von Änderungen entstehen, wie z.B. Bankrücklastkosten bei geänderter Bankverbindung, werden an die Mitglieder weiterberechnet.

Einzugsermächtigung

  • Die Zahlung des Mitgliedsbeitrages und der Aufnahmegebühr ist nur per Bankeinzug möglich. Die Einzugsermächtigung hierfür ist auf der Beitrittserklärung zu erteilen. Beitrittserklärungen ohne Einzugsermächtigung werden nicht akzeptiert.
  • Daneben ist auch für bestimmte Veranstaltungen, Prüfungen und Aktionen eine Bezahlung nur per Bankeinzug möglich. Hierauf wird in der Ausschreibung bzw. vor Veranstaltungsbeginn hingewiesen.
  • Kommt es zu einer Rückbuchung, weil z.B. die falsche Bankverbindung angegeben wurde oder keine Deckung auf dem Konto vorhanden ist, muss das Mitglied auch die Bankrücklastkosten tragen.
  • Für Änderungen bei der Einzugsermächtigung bitte das nachfolgende Formular verwenden:

    Link Beitrittserklärung herunterladen


Kündigung der Mitgliedschaft

  • Die Kündigung eines Mitgliedes wird zum Ende eines Kalenderjahres wirksam, wenn sie bis zum 1. Dezember des gleichen Jahres bei der Ortsgruppe schriftlich eingegangen ist.
  • Jede Kündigung wird von uns schriftlich bestätigt. Bitte heben Sie diese Kündigungsbestätigung für eventuelle Rückfragen auf!

Krankenkasse

  • Sofern eine Krankenversicherung einen Rabatt, eine Beitragsrückerstattung oder ein anderes Bonussystem für die Mitgliedschaft in einem Sportverein vorsieht, bestätigen wir gerne auf dem Formular der Krankenkasse die Mitgliedschaft im Verein.
  • Für die Rückerstattung des Mitgliedsbeitrages ist eine Anerkennung der DLRG bei der Krankenkasse erforderlich. Diese liegt nicht vor und wird nicht angestrebt.
  • Bonushefte bitte bei der Krankenkasse beschaffen, vollständig ausfüllen und erst dann bei Andreas Viertelhausen abgeben.

Mitgliedsausweis

  • Zusammen mit der Vereinszeitung 2009 erhält jedes Mitglied seinen Mitgliedsausweis per Post. Für Mitglieder, die später dem Verein beitreten, werden die Mitgliedsausweise separat ausgestellt. Bitte den Mitgliedsausweis ab sofort zu jedem Training mitbringen! Der Schwimmbadbetreiber wird auf Grund der Nutzungsordnung stichprobenartig die Mitgliedsausweise kontrollieren. Wer dabei keinen Ausweis vorlegen kann, muss Eintritt ins Schwimmbad bezahlen! Die Übergangsfrist endet am 16.08.09.
  • Das Gespräch am 19.08.09 zwischen Enwag, Magistrat und Vereinen hat ergeben, dass nun doch keine Mitgliedsausweise für den Besuch der Trainingsangebote erforderlich sich. Wie früher müssen sich die Mitglieder namentlich in die Anwesenheitsliste eintragen. Ab sofort werden deshalb keine Mitgliedsausweise mehr ausgegeben!

Mitgliedsbeiträge

Die Mitgliederversammlung hat am 17.02.2006 die Mitgliedsbeiträge mit Wirkung zum 01.01.2007 geändert. Zuletzt wurden die Mitgliedsbeiträge 1999 erhöht. Bei der Euro-Umstellung sind die Mitgliedsbeiträge leicht gesunken. Mit der Erhöhung wird lediglich die Steigerung bei den an den Landesverband und das Präsidium abzuführenden Beitragsanteilen ausgeglichen.

Folgende Mitgliedsbeiträge werden pro Kalenderjahr ab dem 01.01.2007 erhoben:

  • Kinder und Jugendliche: 25,- Euro pro Jahr.
  • Erwachsene (ab dem 18. Lebensjahr): 30,- Euro pro Jahr.
  • Familien: 65,- Euro pro Jahr.
  • Juristische Personen: 65,- Euro pro Jahr.
  • Aufnahmegebühr: 3,- Euro pro Mitglied.
  • Der Mitgliedsbeitrag ist ein Jahresbeitrag und wird unabhängig vom Beitrittszeitpunkt pro Kalenderjahr erhoben.
  • Bei natürlichen Personen gibt es unabhängig von der Beitragsart in der Ortsgruppe nur Einzelmitglieder.
  • Die Ermäßigung für Schüler, Studenten, Auszubildende, Wehr- und Zivildienstleistende entfällt. Alle Mitglieder zahlen ab 18 Jahre den Beitrag für Erwachsene.
  • Der Familienbeitrag soll Familien mit Kindern unterstützen. Dazu ist erforderlich, dass mindestens drei Familienmitglieder Vereinsmitglieder sind. Weiterhin ist ein gemeinsamer Wohnsitz der Familienmitglieder notwendig. Als Familie werden Eltern mit ihren Kindern definiert. Dies gilt unabhängig davon, ob die Eltern z.B. alleinerziehend sind, oder in Ehe, nichtehelicher Lebensgemeinschaft bzw. Lebenspartnerschaft leben. Für Kinder muss ein Anspruch auf Kindergeld bestehen. Sie verbleiben längstens bis zum 27. Lebensjahr im Familienbeitrag.
  • Auf Grund der hohen Mitgliederzahl kann beim Mitgliedsbeitrag nur das Bankeinzugsverfahren akzeptiert werden. Die Einzugsermächtigung ist mit der Beitrittserklärung zu erteilen.

Nebenbei bemerkt: Von den o.g. Mitgliedsbeiträgen muss die Ortsgruppe pro Mitglied einen Beitragsanteil in Höhe von 17,50 Euro an den DLRG-Kreisverband Lahn-Dill e.V. abführen; beim Familienbeitrag pro Familie zwei Beitragsanteile also 35,00 Euro. Von diesen 17,50 Euro verbleiben 6,50 Euro beim Kreisverband und jeweils 5,50 Euro gehen an den Landesverband und an das Präsidium. D.h., von den o.g. Mitgliedsbeitragen verbleiben bei einem Jugendlichen nur 7,50 Euro in der Ortsgruppe, bei einem Erwachsenen 12,50 Euro und bei einer Familie 30,00 Euro.


Satzung

Die Satzung der DLRG Ortsgruppe Wetzlar e.V. kann unter folgendem Link eingesehen werden:

Link Zur Satzung


Selbsterklärung zum Gesundheitszustand

  • Auf Grund der steigenden Kosten im Gesundheitswesen sind für die Mitglieder in der DLRG die für viele Aktivitäten erforderlichen ärztlichen Tauglichkeitsuntersuchungen nicht mehr zu finanzieren. Für die Bereiche Rettungsschwimmabzeichen in Gold, Fachausbildung Wasserrettungsdienst, Deutsches Schnorcheltauchabzeichen und Signalmann, Wachdienst und Wettkämpfe gibt es für die Teilnehmer nun ein Formular zur Selbsterklärung des Gesundheitszustandes. Es ist zwingend vor der Teilnahme an den zuvor genannten Aktivitäten vollständig auszufüllen und im Training abzugeben.
  • In den Bereichen Bootsführerschein und Gerätetauchen kann nach wie vor nicht auf die ärztlichen Tauglichkeitsuntersuchungen verzichtet werden.
  • Die Selbsterklärung zum Gesundheitszustand ist im Training oder hier als Download erhältlich.

    Link Selbsterklärung zum Gesundheitszustand herunterladen


Ummeldung der Mitgliedschaft

  • Wenn Sie von einer anderen DLRG-Gliederung zur DLRG-Ortsgruppe Wetzlar e.V. wechseln möchten, bitten wir Sie, für die DLRG-Ortsgruppe Wetzlar e.V. eine neue Beitrittserklärung auszufüllen und darauf zu vermerken, von welcher DLRG-Gliederung Sie zu uns wechseln möchten (Beispiel: Ummeldung von DLRG-XYZ e.V.). Um den Rest, insbesondere die Auflösung der Mitgliedschaft und Übernahme der Daten von der alten DLRG-Gliederung kümmern wir uns.
  • Wenn Sie von der DLRG-Ortsgruppe Wetzlar e.V. zu einer anderen DLRG-Gliederung wechseln wollen, schlagen wir den gleichen Weg vor. Fragen Sie aber bitte zur Sicherheit bei der neuen DLRG-Gliederung nach.
  • Weil die DLRG-Gliederungen als eingetragene Vereine (e.V.) organisiert sind, handelt es sich bei einer Ummeldung um eine Kündigung in der alten Gliederung und um einen Beitritt in einer neuen Gliederung. Bitte berücksichtigen Sie deshalb, dass Sie bei einer Ummeldung innerhalb eines Kalenderjahres in zwei verschiedenen und juristisch selbständigen Vereinen Mitglied sind. Dies kann dazu führen, dass der Mitgliedsbeitrag sowohl bei der alten, als auch bei der neuen DLRG-Gliederung zu zahlen ist.

Urkunden

  • Für die Neuausstellung von verlorenen Urkunden, wie z.B. Mitgliedsausweis, Jugendschwimmpass, Rettungsschwimmpass, Urkunden für Schnorcheltauchabzeichen und Erste-Hilfe-Kurse, werden pauschal 3,- Euro erhoben, wenn keine höheren Kosten entstanden sind.
  • Höhere Kosten entstehen z.B. dann, wenn die Ausweise durch den DLRG-Kreisverband Lahn-Dill e.V. (z.B. Urkunde Wachleiter), die Ausbildungsregion III (z.B. Sprechfunkzeugnis, Urkunde Sanitätsausbildung) oder den DLRG-Landesverband Hessen e.V. (z.B. Jugendleiter-Card) ausgestellt werden müssen.

Versicherungen

  • Die Mitglieder, bzw. bei minderjährigen Mitgliedern die Erziehungsberechtigten, haben bei der Teilnahme an sämtlichen Vereinsaktivitäten, wie z.B. Training und Veranstaltungen, für einen ausreichenden Versicherungsschutz selbst Sorge zu tragen. Gleiches gilt, wenn Nichtmitglieder an Vereinsaktivitäten teilnehmen.
  • Bitte prüfen Sie daher selbstständig, ob Ihr Versicherungsschutz z.B. bei der Krankenversicherung, der Unfallversicherung und den Haftpflichtversicherungen Ihren Bedürfnissen bei der Teilnahme an Vereinsaktivitäten genügt.
  • Bei Fragen z.B. hinsichtlich einer Taucherunfallversicherung, Reiserücktrittsversicherung, Auslandskrankenversicherung, Privathaftpflichtversicherung sowie einer Kaskoversicherung für Kraftfahrzeuge und Boote sprechen Sie bitte vor der Teilnahme an der Vereinsaktivität den Vorstand an.